Reisekrankenversicherung gehört ins Gepäck

Endlich im Urlaub – doch dann macht sich plötzlich ein schwerer Magen-Darm-Infekt bemerkbar, heftige Zahnschmerzen trüben die Stimmung oder die Wandertour endet im Krankenhaus. Statt weißem Sandstrand oder atemberaubender Bergpanoramen sehen Urlauber nicht selten Arztpraxen oder örtliche Krankenhäuser von innen.

Obwohl in Vorfreude auf die freie Zeit niemand gern an körperliche Einschränkungen denkt, sollte eine Reisekrankenversicherung in keinem Reisegepäck fehlen. Der Grund: „Die gesetzliche Krankenversicherung kommt für Behandlungen im Ausland häufig nicht oder nicht in ausreichender Höhe auf“, sagt Sabine Kreutzer-Martin von CosmosDirekt. Sie erklärt, worauf Reisende achten sollten, um optimal auf den Urlaub im Ausland vorbereitet und abgesichert zu sein.


Mit Kreditkarte gut vorbereitet

In zahlreichen Ländern müssen Behandlungen und Krankenhausaufenthalte direkt vor Ort bezahlt werden – und das unabhängig von der Versicherungssituation der Reisenden. Mit einer Kreditkarte im Gepäck sind Urlauber auf der sicheren Seite. Sie ermöglicht, Behandlungskosten vor Ort zu begleichen und erspart Reisenden damit, größere Bargeldmengen für den Notfall mit sich zu führen.


Europa – welcher Schutz ist
der richtige?

Geht es in eines der 28 Länder der Europäischen Union, nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz, sollte die Europäische Krankenversicherungskarte an Bord sein. Sie ist in der Regel auf der Rückseite der deutschen Krankenversichertenkarte integriert und kostenlos bei der Krankenkasse erhältlich. Dank eines Sonderabkommens mit den Ländern können Urlauber somit medizinisch notwendige Leistungen in Anspruch nehmen. Allerdings gilt dies nur sehr eingeschränkt: Zahnärztliche Behandlungen, Medikamente und Nottransporte etwa, für die Deutsche zu Hause nichts bezahlen, können im Reiseland teuer werden. Denn zurück in Deutschland, werden von der Krankenkasse maximal die Kosten erstattet, wie sie bei einer Behandlung in Deutschland entstanden wären. Eine Reisekrankenversicherung übernimmt die Kosten, für die die gesetzliche Krankenkasse nicht aufkommt.

Unterwegs auf anderen Kontinenten

In den meisten Ländern außerhalb Europas, darunter etwa die USA, besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse. Wer eine Reisekrankenversicherung abschließt, schützt sich gegen finanzielle Risiken. Nicht nur die Behandlungskosten vor Ort können Betroffene finanziell schwer belasten, sondern auch der krankheitsbedingte Rücktransport: Von den USA aus kostet dieser beispielsweise etwa 100.000 Euro, so die Expertin.

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