Der Grundstein für einen entspannten Urlaub wird mit einer guten Planung gelegt. Wer bereits hier die Augen offen hält, versteckte Kosten aufspürt, sich sinnvoll absichert und gut vorbereitet, erlebt später keine bösen Überraschungen. Und: Nicht alles, was auf den ersten Blick günstig aussieht, bleibt dies auch…
„Wichtig ist es, sich im Vorfeld über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Urlaubslandes zu informieren. Visums- und Passpflicht sind ebenso zu beachten wie eventuelle Impfbestimmungen“, erklärt Olaf Seiche vom TÜV Rheinland. Ansonsten kann es passieren, dass die Reise schon am Check-in-Schalter endet.
Beim Buchen steht für viele Reisende der Sparaspekt im Vordergrund. Aber nicht jedes Schnäppchen hält, was es verspricht. „Insbesondere bei der Reisebuchung über das Internet ist es wichtig, genau hinzuschauen. Häufig wird nicht explizit auf Zusatzkosten wie Gepäcktarife oder Transferfahrten vom Flughafen zum Hotel hingewiesen“, gibt Olaf Seiche zu bedenken. Das kann im Nachhinein teuer werden. Wer bei den schönsten Stunden des Jahres auf Nummer sicher gehen möchte, schätzt unter Umständen die fachkundige Beratung in einem Reisebüro mit geschulten Reisebürokaufleuten. Für Sonderwünsche und Geheimtipps bieten diese den besonderen Service: persönlichen Erfahrungsaustausch.
Wo den Urlaub buchen? Reisebüro vs. Internet
Sparen kann, wer vergleicht. „Wer sich ein Hotel vor der Buchung bei fünf verschiedenen Reiseveranstaltern anschaut, kann bis zu 35 Prozent Preisunterschied feststellen“, so Olaf Seiche. Auch lohnenswert: Die Angebote von Abflughäfen in den Bundesländern zu checken, in denen die Ferien noch nicht begonnen haben, oder unter der Woche zu fliegen. Auch wer sich früh entscheidet, kann Geld sparen: „Der Last-Minute-Boom, der noch vor einigen Jahren vorherrschte, ist abgeebbt. Veranstalter locken jetzt verstärkt mit Frühbucherrabatten, um besser planen zu können“.
„In Sachen Versicherung gibt es eine goldene Regel: Nicht ohne Reisesicherungsschein„, sagt Olaf Seiche. Dieser Sicherungsschein versichert den Reisenden gegen eine Insolvenz des Reiseveranstalters. Eine Reiserücktrittversicherung schützt den Reisenden, wenn er die Reise nicht antreten kann. „Bevor sie abgeschlossen wird, sollten sich die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Touristikunternehmens angeschaut werden. Hier steht genau, wann die Versicherung eintritt und welche Voraussetzungen dafür notwendig sind“, empfiehlt Olaf Seiche von TÜV Rheinland. Hier sollten Kosten für den Schutz, mögliche Kostenübernahmen und der Wert der Reise in einem vernünftigen Verhältnis stehen.