Die Europäische Kommission hat die zwölfte Aktualisierung der Gemeinschaftsliste der Luftfahrtunternehmen, für die in der Europäischen Union ein Flugverbot gilt, veröffentlicht. Neu aufgenommen wurden die Fluggesellschaften dreier Länder, nachdem bei Überprüfungen Sicherheitsmängel festgestellt worden waren.
In der aktualisierten Liste wurde das Flugverbot für drei Fluggesellschaften aufgehoben und einer Gesellschaft die Aufnahme des Betriebs unter Auflagen gestattet, da sich die Sicherheit ausreichend verbessert hat.
Sicher fliegen
Die neue Liste ersetzt die vorangegangene und kann auf der Internetseite der Kommission abgerufen werden. Mit der Aufnahme von Fluggesellschaften in die Flugverbotsliste werden zwei Zwecke verfolgt:
Die Liste dient der Vorbeugung bei der Aufrechterhaltung der Flugsicherheit. Das belegen die zahlreichen Fälle, in denen die Gemeinschaft mögliche Sicherheitsbeeinträchtigungen schon im Vorfeld aufgegriffen hat, bevor Betriebsbeschränkungen als letzte Maßnahme erforderlich wurden.
Sie stellt auch das letzte Mittel dar, wenn ernsthafte Sicherheitsprobleme andauern, und legt Betriebsbeschränkungen oder Flugverbote für den europäischen Luftraum fest. Solche Maßnahmen stellen einen starken Anreiz dar, Sicherheitsmängel zu beseitigen.
Ukrainische Fluggesellschaften dürfen wieder fliegen
Bei dieser Aktualisierung wurden drei in der Ukraine zugelassene Fluggesellschaften von der Liste gestrichen: Den Gesellschaften Ukraine Cargo Airways und Volare ist das Luftverkehrsbetreiberzeugnis (AOC) entzogen worden; nach Vorlage bestimmter Informationen der ukrainischen Behörden wurde die Gesellschaft Motor Sich ebenfalls von der Liste gestrichen. Eine vierte Fluggesellschaft, Ukrainian Mediterranean Airlines, darf den Betrieb mit einem Flugzeug wieder aufnehmen. Dies ist das Ergebnis eines erfolgreichen Ortstermins der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) mit Beteiligung zweier Mitgliedstaaten, bei dem die von den Fluggesellschaften erzielten Verbesserungen in der Ukraine überprüft wurden.
Anerkannt werden auch die erheblichen Fortschritte der Zivilluftfahrtbehörde Angolas und der Fluggesellschaft TAAG Angola Airlines bei der schrittweisen Behebung von Sicherheitsmängeln. TAAG darf daher die Zahl der Flugzeuge erhöhen, die für Flüge nach Portugal eingesetzt werden.
Zusammenarbeit und Fortschritt
Die Aktualisierung unterstreicht die Bedeutung des ständigen Dialogs mit bestimmten Staaten über die Sicherheit ihrer Fluggesellschaften. Eine gestärkte Zusammenarbeit und Fortschritte wurden festgestellt im Fall Ägyptens, Albaniens, Angolas, der Russischen Föderation, der Ukraine, Kasachstans und Kirgisistans. Von der EASA wurde eine Reihe von Auditbesuchen beantragt, um die Sicherheitssituation von Behörden und Fluggesellschaften in Ägypten, Albanien, im Jemen und in Kirgisistan zu prüfen.
Gleichzeitig wurden in die Liste alle Fluggesellschaften aufgenommen, die in Dschibuti, der Republik Kongo und São Tomé und Príncipe zugelassen sind, weil Sicherheitsmängel bei der Beaufsichtigung durch die Luftfahrtbehörden dieser Länder festgestellt wurden.
Bei allen in dieser und früheren Listen aufgeführten Fluggesellschaften werden auf EU-Flughäfen auch weiterhin vorrangige Vorfeldinspektionen durchgeführt, um die konsequente Einhaltung der internationalen Sicherheitsnormen zu gewährleisten.
Schwarze Liste der Luftfahrtunternehmen, die in der EU nicht starten oder landen dürfen
