BGH: Höhere Entschädigung bei verspäteten Flügen

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Rechte von Passagieren gestärkt, deren Flug gestrichen wurde. Bei Verspätungen auf langen Reisen mit mehreren Teilstrecken und einem Zubringerflug sind jetzt auch höhere Entschädigungen möglich. Verhandelt wurde eine Klage der Fluggesellschaft KLM.

Wenn es zu einer Verspätung kommt und dadurch ein Anschlussflug verpasst wird, besteht für die Reisenden Anspruch auf Entschädigung für die gesamte Strecke und nicht nur für ein Teilstück, so der BGH in seinem Urteil.

Der BGH-Senat wies damit die Klage des niederländischen Unternehmens KLM ab, das von einem Ehepaar die Bezahlung eines Fluges von Berlin über Amsterdam nach Curacao verlangte, wobei jedoch bereits der Flug von Berlin nach Amsterdam aufgrund des Wetters annulliert wurde. Der BGH entschied, dass den Passagieren wegen der Annullierung der ersten Teilstrecke eine Entschädigung für die gesamte Strecke zusteht (600 Euro pro Person).

Bei Flügen über 3.500 Kilometer sieht die europäische Fluggastrechtsverordnung eine Entschädigung in Höhe von 600 Euro vor.

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