Die thailändische Regierung hat im Zuge der gewaltsamen Proteste von Oppositionellen am 12. April 2009 den Notstand für Bangkok und Teile einiger Nachbarprovinzen (Nonthaburi, Nakhon Thani, Pathum Thani, Ayutthaya und Samut Prakan) ausgerufen. Das Auswärtige Amt empfiehlt, Menschenansammlungen in Bangkok zu meiden.
Die angespannte Sicherheitslage hat bereits dazu geführt, dass für Gruppen von mehr als 5 Personen ein Versammlungsverbot verhängt wurde. Festnahmen und Inhaftierungen können bis zu 30 Tage ohne Anklage vorgenommen werden, und die Sicherheitskräfte verfügen über erweiterte Befugnisse bei Personen- und Fahrzeugkontrollen. Bei den Zusammenstößen ist es bereits zu zahlreichen Verletzten gekommen, und gewaltsame Auseinandersetzungen sind weiterhin nicht auszuschließen, obwohl sich die Regierungsgegner zwischenzeitlich zurückgezogen haben.
Das Auswärtige Amt empfiehlt daher, Menschenansammlungen und Demonstrationen in Bangkok unbedingt zu meiden, besonders im Regierungsviertel, welches man am besten komplett meiden sollte. Der Flugverkehr in Thailand, insbesondere auch über den außerhalb der Stadt gelegenen internationalen Bangkoker Flughafen Suvarnabhumi, verlaufe bisher störungsfrei.
Lage in anderen thailändischen Regionen
In den Provinzen Pattaya und Chonburi wurde am 11. April vorübergehend der Ausnahmezustand ausgerufen. In den Tourismusgebieten im Süden wie Phuket gäbe es bisher keine Zwischenfälle. Im Norden könnten Demonstrationen zur Beeinträchtigung des Straßenverkehrs führen.
Die Grenzregion zu Kambodscha ist zum militärischen Sperrgebiet erklärt worden, so dass Preah Vihear und die anderen in diesem Gebiet befindlichen Tempelanlagen nicht besucht werden können.
Reisekosten: Erstattung nur eingeschränkt
Auf Nachfrage von TUI gab das Auswärtige Amt zu verstehen, dass reine Hotelaufenthalte in Bangkok aktuell nicht kritisch gesehen würden. Kunden, die einen längeren Aufenthalt in Bangkok gebucht haben, bietet TUI kostenlose Umbuchungen an. Zudem storniert TUI sämtliche Ausflüge in und nach Bangkok. Die Regelungen gelten bis auf weiteres für alle geplanten Anreisen bis einschließlich 19. April 2009.
Grundsätzlich sind Warnungen des Auswärtigen Amtes vor Reisen in eine bestimmte Destination ein wichtiges Anzeichen, aber keine Voraussetzung für ein Kündigungsrecht wegen höherer Gewalt.
