Immer mehr Flugverspätungen und -ausfälle

Die Reisesaison 2019 droht von noch mehr Flugausfällen und Verspätungen betroffen zu sein als der Chaos-Sommer 2018. Denn im ersten Drittel des Jahres 2019 gab es bereits einen überproportional hohen Anstieg an Flug-Problemen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Fluggäste sollten davon ausgehen, auch aktuell wieder betroffen sein zu können.

Das ist das Ergebnis einer aktuellen Analyse des Fluggasthelfer-Portals AirHelp.

Demnach ist das Gesamtaufkommen an Passagierflügen im Vergleich zum Vorjahr um rund 1,8 Prozent gewachsen. Gleichzeitig stieg die Anzahl an gestrichenen und verspäteten Flügen aber unverhältnismäßig an: So gab es zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 30. April 2019 rund 12 Prozent mehr Flugausfälle und rund 5 Prozent mehr verspätete Flüge als im selben Zeitraum 2018.

Sechsjahresvergleich: Pro Tag fast 300 unpünktliche Flüge mehr als 2014

Noch deutlicher wird die Zunahme an Flugverspätungen und -ausfällen im Sechsjahresvergleich. Gab es im ersten Drittel 2014 nur knapp 26.000 ausgefallene oder verspätete Flüge, waren es 2019 bereits mehr als 61.000. Pro Tag gibt es in Deutschland demnach rund 290 Problemflüge mehr als noch vor fünf Jahren, obwohl sich die Gesamtanzahl an Flügen seitdem nur um rund 10 Prozent erhöht hat. Generell gab es mit Ausnahme des Jahres 2016 eine stetige Zunahme an Flugverspätungen und -ausfällen an deutschen Flughäfen in den letzten Jahren.

Um das Flugchaos der letzten Jahre wieder in den Griff zu kriegen, müssen die Airlines zwingend ihre Betriebsabläufe normalisieren. Mögliche Maßnahmen wären beispielsweise die Entzerrung enger Flugpläne sowie die Förderung von weiblichen Piloten, um dem zunehmenden Pilotenmangel zu begegnen. Aktuell beträgt der Frauenanteil unter Piloten nämlich noch immer bei keiner Airline weltweit über zehn Prozent.

Diese Rechte haben Passagiere

Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.
Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird.

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