Flugverspätung: Bis zu 600 Euro Entschädigung

Kommt ein Flug mehr als drei Stunden verspätet am Zielort an, wird überbucht oder ganz gestrichen, dann haben Passagiere in Europa das Recht auf Entschädigung. Doch über die Hälfte der Deutschen kennt dieses Recht nicht. In der Tat ist es manchmal schwierig, berechtigte Ansprüche gegenüber den Airlines durchzusetzen

Dass viele Deutsche ihre Rechte kaum kennen ergab jetzt eine repräsentative Umfrage von TNS Emnid im Auftrag von refund.me.

 Schwarze Liste für Fluggesellschaften



Obwohl bereits jeder fünfte Befragte eine Verspätung von über drei Stunden erlebt hat, ist nicht einmal jedem zweiten bewusst, dass ihm in einem solchen Fall eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 Euro zusteht. So jedenfalls will es die EU-Verordnung 261/2004 – und das schon seit Februar 2005.

Doch das Fluggastrecht könnte sich schon im kommenden Jahr wieder ändern – zu Ungunsten der Reisenden. Sollten Europaparlament und Mitgliedsstaaten dem neuen Gesetzesentwurf zustimmen, würden Ansprüche künftig erst ab fünf Stunden Verspätung bei Direktflügen innerhalb Europas bzw. zwölf Stunden bei Langstreckenflügen entstehen.

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