Zoll: Neue Freimengen bei der Wareneinfuhr in die EU

Am 1. Dezember 2008 treten neue Regeln für zoll- und steuerfreie Einfuhren von Waren in Kraft. Für Reisende, die in ihrem persönlichen Gepäck Waren in die EU mitbringen, gelten dann günstigere Bedingungen: Sie dürfen Produkte im Gegenwert bis zu 430 Euro zollfrei einführen. Die Höchstmengen für Parfum, Eau de Toilette, Kaffee und Tee werden abgeschafft.

Der für Steuern und Zollunion zuständige Kommissar László Kovács sagte dazu: „Ab heute können die Bürgerinnen und Bürger von fast verdoppelten Freibeträgen und großzügigeren Freimengen für alkoholische Getränke ausgehen, wenn sie Waren in ihrem persönlichen Reisegepäck in die Europäische Union einführen.”

Mit Reisefreimengen sind die Freibeträge bzw. Höchstmengen gemeint, bis zu denen Reisende aus Drittländern Waren in ihrem Reisegepäck zollfrei und abgabenfrei in die EU einführen dürfen.

Ab 1. Dezember 2008 gelten folgende Änderungen:

  • Der derzeitige Freibetrag von 175 Euro wird für See- und Flugreisende auf 430 Euro und für Reisende im Straßen- und Binnenwasserverkehr auf 300 Euro angehoben.
  • Die Höchstmengen für Parfum, Eau de Toilette, Kaffee und Tee werden abgeschafft (d.h. diese Waren fallen künftig unter die Wertgrenze).
  • Die Freimenge für nicht schäumenden (stillen) Wein wird von 2 auf 4 Liter erhöht.
  • Für Einfuhren von Bier gilt künftig eine Höchstmenge von 16 Litern.
  • Die Mitgliedstaaten können im Rahmen ihrer Gesundheitspolitik die Freimengen für Tabakerzeugnisse begrenzen (z.B. für Zigaretten von 200 auf 40).

Quelle: Europäische Union

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