Wann Schneemangel ein Reisemangel ist

In vielen Wintersportgebieten der Mittelgebirge bleibt zunehmend der Schnee aus. Für betroffene Wintersportfreunde ist diese Entwicklung sehr ärgerlich. Aber ist dies ein Reisemangel, für den Kunden Geld zurück fordern können? Die Verbraucherzentrale Sachsen erklärt die Rechtslage.

„Schneemangel stellt für Wintersportfreunde in den seltensten Fällen einen Grund dar, beim Reiseveranstalter Minderungsansprüche geltend zu machen oder gar eine gebuchte Pauschalreise zu kündigen“, stellt Bettina Dittrich, Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen, fest. „Es gilt die Faustregel, dass Skifahrer keine Ersatzansprüche geltend machen können, wenn sie vor Ort nur grüne Pisten oder Loipen vorfinden, sondern dies als allgemeines Risiko hinzunehmen haben.“

Schneegarantie im Katalog mit Vorsicht genießen

Etwas anderes kann nach Auffassung der Verbraucherzentrale aber gelten, wenn im Reisekatalog, auf dessen Grundlage gebucht wurde, ausdrückliche Zusagen hinsichtlich einer Schneesicherheit oder Schneegarantie gemacht wurden. Einige Reiseveranstalter sind nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale in den letzten Jahren dazu übergegangen, derartige Garantien einzuräumen, um Vorausbuchungen zu forcieren.

Diese Garantien sollte man sich jedoch genau ansehen, denn in den seltensten Fällen werden die Veranstalter diese Garantien so formulieren, dass sie voll für die Launen der Natur einzustehen haben. In vielen Fällen werde lediglich eine kostenlose Umbuchung angeboten, ohne dass Geld zurückgezahlt wird. 

Was tun im Fall der Fälle? Hilfe bei Reisemängeln

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