Ein neuer Gesetzentwurf soll die Rechte von Bahnkunden stärken. Bundesjustizministerin Zypries stellte den Entwurf vor, nach dem bei Verspätungen von Zügen künftig höhere Erstattungen fällig werden. Ab einer Stunde Verspätung sollen dem Kunden demnach demnächst 25 Prozent des Fahrpreises zustehen.
Ab zwei Stunden Verspätung beträgt der Anspruch 50 Prozent, dabei ist auch eine Auszahlung in bar, nicht wie bisher nur in Gutscheinen vorgesehen. Bei höherer Gewalt oder im Falle von Umständen, auf die die Deutsche Bahn keinen Einfluss hat, wie beispielsweise Selbstmorde auf dem Gleis, gibt es keine Erstattung.
Das Gesetz soll noch vor Beginn der Reise-Saison 2009 in Kraft treten. Inwieweit die zusätzlichen Kosten, die der Bahn durch das neue Gesetz drohen, von dieser auf die höhere Ticketpreise umgelegt werden, ist bislang nicht bekannt.
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