Skiausrüstung: Leichte Beute für Langfinger

Auch dieses Jahr werden viele Deutsche die närrischen Tage im Schnee verbringen. Doch in den Ferienkalender blicken inzwischen auch professionelle Diebe. Sie postieren sich auf Autobahnparkplätzen und Raststätten und halten Ausschau nach leichter Beute. Wer seine Skiausrüstung auf dem Dach transportiert, muss besonders vorsichtig sein.

Denn dort ist sie in der Regel nicht versichert – auch nicht in einer abgeschlossenen Dachbox. Ski, Stöcke und Gepäck sind nicht fest mit dem Auto verbunden und deshalb auch nicht über die Kasko-Versicherung für das Auto abgedeckt. Diebstahl ist hier ein Fall für die Hausratversicherung. Doch diese springt nur ein, wenn die Ski-Ausrüstung im Kofferraum transportiert wird, oder wenn das Auto samt Dachbox in einer geschlossenen Garage steht.

Reisegepäckversicherung kann sich auszahlen

Es ist deshalb ratsam, das Auto auf Parkplätzen nicht aus den Augen zu lassen. Auch sollte man die Ski auf keinen Fall unbeaufsichtigt auf einem einfachen Dachgepäckträger belassen, den man nicht abschließen kann. Ein Diebstahl passiert hier unbemerkt und besonders schnell. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte prüfen, ob sich eine Reisegepäckversicherung lohnt. Diese übernimmt den Schaden allerdings nur dann, wenn Versicherte nachweisen, dass sie sorgfältig auf das Gepäck aufgepasst haben.

Tirol: Mekka der Langfinger

So richtig gefährlich wird es für die Bretter im Skigebiet selbst. Fast 10.000 Mal schlagen allein in Österreich während der Wintersaison Skidiebe zu. Das ist ein gestohlenes Paar alle 30 Minuten. „Der Tatort ist meistens die Skihütte – einmal kurz nicht hingeschaut, und schon sind die teuren Latten weg. Einige Handgriffe genügen und schon passt der fremde Schuh in die Bindung“, erklärt Dr. Errit Schlossberger, CEO der Scout24 Gruppe. Tirol hat dabei mit 58 Prozent aller Diebstähle die Nase vorn, gefolgt von Salzburg mit 29 Prozent. Dem gegenüber steht eine eher magere Aufklärungsquote von zwei Prozent aller Fälle in Österreich. Der dabei entstandene Schaden beläuft sich auf rund vier Millionen Euro.

Wer haftet wann?

Wer sich bei Glühwein und Jagertee keine Sorgen machen will, sollte deshalb eine Skiversicherung abschließen. Allerdings darf man es den Langfingern nicht zu leicht machen, sonst reguliert die Versicherung den Schaden nicht. Erste Regel ist es, die Ski während der Nacht in verschlossenen Räumen aufzubewahren. Das kann zum Problem werden, denn in vielen Hotels wird der Skiraum nicht versperrt. In diesem Fall kann man allerdings den Vermieter haftbar machen. Hat dieser keine Diebstahlversicherung, sollte man die Bretter mit aufs Zimmer nehmen. Die Versicherung zahlt ferner nicht, wenn Kunden ihre Latten verlieren, sie vergessen, oder verwechseln – was nach einem feucht-fröhlichen Hüttenbesuch öfter mal vorkommen soll.

Spezieller Ski-Diebstahlschutz sinnvoll?

Einen gewissen Schutz bietet schon der Einsatz des gesunden Menschenverstandes: Also bei einem Hüttenbesuch die Ausrüstung so abstellen, dass man sie im Auge behalten kann. Oder die Ski nicht direkt nebeneinander, sondern einzeln und mehrere Meter voneinander entfernt abstellen. Noch besser: Verschließbare Skiständer und -schränke nutzen, oder die Latten mit einem Kabelschloss sichern. Einen Ski-Diebstahlschutz als separate Versicherung zu bekommen, ist indes schwierig. Allerdings ist es möglich, über ein Paket oder einen Verein wie zum Beispiel den Deutschen Ski Verband diesen Versicherungsschutz mit einzuschließen. In den Versicherungspaketen ist meist die Skidiebstahl-, die Skibruch-, die Unfall-, die Kranken- und die Haftpflichtversicherung enthalten bzw. kann wahlweise ein- oder ausgeschlossen werden.

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