Reisegepäck-Versicherung übernimmt Feuerschaden

Viele Urlaubsreisende sind in den Waldbrandgebieten in Südeuropa mit dem Schrecken davongekommen. In zahlreichen Fällen konnte jedoch das Gepäck z.B. auf Campingplätzen oder in anderen Ferienunterkünften nicht vor den Flammen gerettet werden.

Die ELVIA Reiseversicherungen informieren daher aktuell, dass Feuer als höhere Gewalt zu den versicherten Ereignissen bei einer Reisegepäck-Versicherung zählt und in diesem Fall der entstandene Schaden ersetzt wird. Zum Gepäck zählt neben Koffern mit Kleidung etc. z.B. auch ein Zelt mit Campingzubehör.

Wer hingegen keine Reisegepäck-Versicherung abgeschlossen und auf seine Hausratversicherung gebaut hatte, läuft Gefahr, auf dem entstandenen Schaden sitzen zu bleiben. Denn: Hier kommt es auf den abgeschlossenen Versicherungsvertrag an. Handelt es sich dabei lediglich um eine Basisversicherung für Hausrat, so greift diese auf Reisen nicht.

Versicherte können die Schadensmeldung entweder über ihr Reisebüro oder bei ELVIA direkt einreichen.

Quelle: Elvia

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