EU begrenzt Handygepäck doch nicht
Ursprünglich sollte am 6. Mai 2008 eine EU-Richtlinie in Kraft treten, welche die Größe von Handgepäckstücken in Flugzeugen auf 56x45x25 Zentimeter begrenzt. Auf Anraten von Luftfahrtexperten wurde diese Regelung nun aber zurückgenommen. „Wir sind froh, dass mit der Rücknahme der Handgepäckgrößenbeschränkung eine Überregulierung vermieden werden konnte, die keinen tatsächlichen Zuwachs an Sicherheit gebracht hätte“, begrüßte …
