Die Osterzeit nutzen viele, um im Urlaub zu entspannen. Immer mehr Deutsche machen dies mit Wohnwagen oder Wohnmobil. Wer sich erstmals mit einem Wohnmobil oder Wohnwagen auf Reisen begibt, sollte zunächst prüfen, ob er über eine entsprechende Fahrerlaubnis verfügt.
Sollte das Gewicht des Wohnwagens mehr als 750 Kilogramm oder das Gesamtgewicht des Gespanns mehr als 3,5 Tonnen betragen, reicht der Klasse-B-Führerschein nicht aus. Dann ist mindestens die Klasse B96 für Gespanne bis 4.250 Kilogramm oder die Klasse BE für Gespanne über 4.250 Kilogramm erforderlich. Dies gilt zumindest für alle, die ihren Führerschein nach 1999 gemacht haben. Darauf weist jetzt der TÜV Rheinland hin.
Gasanlagen und Frischluftzufuhr testen
Zunächst aber sollten die Fahrzeuge nach der Winterpause gründlich gecheckt werden. Batterie, Luftdruck und Ölstand sowie die Befüllung der Scheibenwaschanlage prüfen und auf den Termin der fälligen Hauptuntersuchung achten. Eine Hauptuntersuchung sollte man besser vorziehen, als die Frist im Urlaub verstreichen zu lassen. Sonst könnte es beispielsweise Probleme bei einer Kontrolle oder an der Grenze geben, zumal Versicherer bei abgelaufener Prüfplakette im Kaskofall Regress fordern könnten.
Ebenso wichtig: Etwaige Gasanlagen im Vorfeld gewissenhaft testen. Laufen etwa Heizung und Kühlschrank einwandfrei, ist zudem die Frischluftzufuhr zu überprüfen. Sollte diese verstopft worden sein, wäre schlimmstenfalls eine Kohlenmonoxidvergiftung durch den Betrieb denkbar.
Ladung immer und überall sichern
Beim Packen für den Urlaub sollten Reisende das schwerste Gepäck nach unten verfrachten. Die Ladung muss zudem so gesichert sein, dass sie nicht herumrutschen oder im Falle einer Vollbremsung durchs Wageninnere schleudern kann. Ob im Wohnwagen, Wohnmobil oder auch Auto – kein Gepäckstück darf frei herumliegen.
