Millionen Versicherte hätten Anspruch auf Kur

Millionen gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf ambulante Kuren oder bezuschusstes Gesundheitstraining im Urlaub. Doch immer öfter lehnen gesetzliche Krankenkassen Anträge auf solche ambulanten Kurmaßnahmen ab – mit offensichtlich zweifelhaften Begründungen.

„Die Erfahrung zeigt, dass zwei von drei abgelehnten Anträgen auf ambulante Kuren in deutschen Heilbädern nach einem Einspruch letztendlich doch genehmigt werden“, sagt Rudolf Weinberger, Geschäftsführer des Bayerischen Heilbäder-Verbands und Kurdirektor von Europas übernachtungsstärkstem Kurort Bad Füssing. Der Bayerische Heilbäder-Verband rät deshalb Versicherten gesetzlicher Krankenkassen, bei einem Ablehnungsbescheid grundsätzlich Einspruch einzulegen.

Investition in Gesundheit lohnt sich langfristig

Vertreter des Deutschen Heilbäder-Verbands üben massive Kritik am derzeitigen Genehmigungsgebaren der Kassen. „Studien zeigen, dass jeder in die Prävention, also die Gesundheitsvorsorge, investierte Euro langfristig sogar drei Euro Ausgaben für spätere Krankheitsbehandlung sparen würde“, sagte kürzlich Dr. Gerd Müller, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Verbraucherschutz und Präsident des Deutschen Heilbäder-Verbands.

Unwissenheit wird ausgenutzt

Viele Krankenkassen setzten bei der Ablehnung von Kuranträgen offensichtlich auf die Unwissenheit der Versicherten: Denn ungeachtet vergangener Gesundheitsreformen können Krankenkassen laut ihren Satzungen auch weiterhin erhebliche Zuschüsse zu „ambulanten Vorsorgeleistungen“ zahlen – und zwar eben nicht nur zur Behandlung bestehender Krankheiten, sondern auch zur Krankheitsvermeidung, also Prävention. Statt alle vier Jahre können Versicherte heute sogar wieder alle drei Jahre bei ihrer Kasse eine solche Kur beantragen.

Die Kasse zahlt

Von der Krankenkasse werden nach Genehmigung des Kurantrags die Kosten für den Kurarzt sowie 90 Prozent der Behandlungskosten übernommen. Außerdem können pro Tag bis zu 13 Euro Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung gewährt werden. „Viele gesetzliche Krankenkassen zahlen auch Zuschüsse bei Teilnahme an Gesundheitskursen in den Kurorten, etwa für Bewegungstraining, Entspannungskurse, Yoga usw. – und zwar 75 Euro pro Handlungsfeld“, sagte ein Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Kompaktprävention.

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