Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner hat passend zu den Sommerferien in Deutschland die „Reise-Check-Karte“ der Bundesregierung vorgestellt. Das Dokument zum Ausdrucken kann im Geldbeutel mitgeführt werden und gibt im Notfall Bahn- und Flugreisende verlässliche Rechtsauskunft.
Wenn der Zug Verspätung hat oder der Flieger überbucht ist, muss man das als Reisender längst nicht mehr einfach so hinnehmen. Leider ist man im Ernstfall in den seltensten Fällen vorbereitet, weiß um sein Recht und kann entsprechend reagieren. Um derartige Situationen zu vermeiden, gibt es nun die sogenannte „Reise-Check-Karte“ der Bundesregierung. Die Karte zum ausdrucken kann von Reisenden im Portemonnaie mitgeführt werden und ist so im Fall der Fälle immer griffbereit.
Rechtslage unterschiedlich
Für Luft- und Bahnverkehr gibt es bei Verspätungen und Annullierungen jeweils unterschiedliche Regelungen. Grundsätzlich gilt: Als betroffener Passagier müssen die Ansprüche zuerst beim Verkehrsunternehmen geltend gemacht werden, das bedeutet, als Reisenderwendet man sich zunächst an die Fluggesellschaft oder das Bahnunternehmen.
Auf der „Reise-Check-Karte“ sind die wichtigsten Rechte für Zug- und Flugreisende übersichtlich aufgelistet. So lässt sich beispielsweise leicht einsehen, wie lang sich der Zug verspäten darf, und wie viel Prozent Fahrpreiserstattung dem Reisenden in diesem Fall zusteht. Zusätzlich gibt es wertvolle Tipps auf dem Dokument, die Betroffenen weiterhelfen können.
Die „Reise-Check-Karte“ des BMELV kann hier zum Ausdrucken heruntergeladen werden.
