Für alle Flüge, die ab Anfang des kommenden Jahres angetreten werden, wird eine zusätzliche Steuer fällig. Das beschloss heute das Bundeskabinett in Berlin. Die umstrittene Flugsteuer muss demnach ab sofort bei allen Buchungen bezahlt werden, soweit diese zu Abflügen ab dem 1. Januar 2011 berechtigen.
Vorgesehen ist ab dem kommenden Jahr eine dreistufige Steuer, die sich nach der jeweiligen Entfernung richtet: Bei Flügen innerhalb Deutschlands sowie Kurzstreckenflügen in Europa müssen acht Euro pro Passagier bezahlt werden, für Mittelstrecken werden 25 Euro und für Langstreckenflüge 45 Euro fällig. Kleinkinder (Kinder unter zwei Jahren), die ohne eigenen Sitzplatz auskommen, sind von der neuen Flugsteuer nicht betroffen.
Je weiter desto teurer
Flugziele innerhalb eines Radius von 2500 Kilometern landen in der günstigsten Kategorie. Dazu zählen alle Länder der EU, zudem Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein, die Balkanstaaten sowie Algerien, Libyen, Marokko, die Republik Moldau, die Russische Föderation, Tunesien, die Türkei, Ukraine und Weißrussland. Für Fernflüge nach Nordamerika und Südamerika sowie nach Südost Asien und Australien müssen Passagiere die teuerste Abgabe in Höhe von 45 Euro bezahlen.
Kritik der Airlines
Die Fluggesellschaften kritisierten die neue Abgabe. Es wird vermutet, dass die Airlines die Kosten an ihre Fluggäste weiterreichen, weshalb diese versuchen könnten, auf Flughäfen im nahegelegenen Ausland auszuweichen.
