EU stärkt Rechte der Fluggäste

Wird ein Flug abgesagt, haben Passagiere zukünftig bessere Möglichkeiten, eine Ausgleichszahlung einzuklagen. Bislang ging dies nur am Sitz der Flughafengesellschaft, in Zukunft soll es jedoch sowohl am Ort des Abflugs als auch am Ort der Landung des entsprechenden Fluges möglich sein.

Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun festlegten. Passagiere können bei annullierten Flügen je nach Entfernung bis zu 600 Euro einklagen.

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