Entschädigung bei Bus-Verspätungen

Wenn sich der Reisebus oder das Schiff verspätet, haben Verbraucher ab jetzt das Recht auf eine Entschädigung. So entschied jüngst der Verkehrsausschuss des Europaparlaments. Für Flug- und Bahnreisen gelten derartige Reglungen schon lange. Der öffentliche Personennahverkehr war bislang von dieser Regelung ausgenommen.

Bus- und Schiffsunternehmen müssen ihre Passagiere bei einer Verspätung von über 60 Minuten künftig mit einem Imbiss und Getränken versorgen. Bei einer Verspätung von über zwei Stunden, oder fällt die Fahrt ganz aus, können Betroffene ihr Geld zurückfordern. Für den Verlust des Gebäcks der Reisenden haftet in Zukunft das Reiseunternehmen. Auch sind die Anbieter ab jetzt dazu verpflichtet, bei Unfällen die Verletzten und Angehörigen angemessen zu entschädigen. Zudem müssen neue Busbahnhöfe behindertengerecht ausgestattet sein.

Keine Snacks für Pendler

Die neuen Regelungen für Busse gelten in erster Linie auf Fernstrecken, aber nicht für den innerstädtischen Busverkehr. Vor allem Deutschland äußerte Bedenken, dass für die Kommunen durch die Verspätungen im öffentlichen Personennahverkehr zu hohe Kosten entstünden.

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