Größere Urlaubsorte sind oft auch ein Mekka für Trickdiebe. Während Reisende beispielsweise auf der Einkaufsmeile shoppen oder mit offenem Beifahrerfenster an einer Ampel stehen, werden sie von Fremden angesprochen und abgelenkt: Wertsachen wie Kamera, Handy, Bargeld und Kreditkarten sind blitzschnell weg.
Fasst die Polizei die Täter nicht, ersetzt die Hausratversicherung die gestohlenen Sachen nur dann, wenn der Versicherungsschutz auch für Trickdiebstahl gilt.
Kein Schutz vor Trickdieben durch Hausratversicherung
Zwar sieht die Hausratversicherung in der Regel eine sogenannte Außenversicherung vor, die je nach Versicherung beispielsweise gestohlene Wertsachen bei einem Einbruch im Hotelzimmer ersetzen kann, Trickdiebstahl ist in der Regel aber nicht mitversichert. „Wir empfehlen, dass sich Versicherungsnehmer gerade vor Urlauben in Touristenmetropolen vergewissern, dass ihre Hausratversicherung Trickdiebstahl einschließt und dieser Versicherungsschutz auch im Ausland gilt. Wenn nicht, sollten sie den Versicherungsschutz anpassen lassen“, so Stefan Hilgers, Leiter Produktmanagement Sach der Gothaer. Ist ein Urlauber dann trotzdem Opfer eines Trickbetrügers geworden, muss er den Diebstahl nicht nur seiner Versicherung, sondern auch umgehend der örtlichen Polizei melden.
Touristen haben oft keine Chance
Nicht nur hierzulande, sondern auch während des Urlaubs im Ausland passieren Trickdiebstähle. „Bei einem Trickdiebstahl spielen List, Tücke und Schnelligkeit eine entscheidende Rolle. Er liegt immer dann vor, wenn ein Täter das von ihm geplante Überraschungsmoment ausnutzt, um Dinge zu entwenden. Dem bestohlenen Urlauber wird unter Umständen erst viel später klar, was da passiert ist“, erläutert Stefan Hilgers. Die Täter gehen oftmals sehr dreist vor. Sie durchstechen etwa die Reifen parkender Autos an Raststätten und machen später den Fahrer auf den Schaden aufmerksam. Während sie vorgeben zu helfen, stehlen Komplizen Geld und Wertsachen aus dem Fahrzeug. Aber auch beim Ampelstopp in Innenstädten kommt es immer wieder vor, dass ein Rollerfahrer den Fahrer an der Fahrerseite ablenkt und ein zweiter mit schnellem Griff Taschen und Wertsachen aus dem stehenden Wagen entwendet.
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