BGH: Schadensersatz, wenn Flug deutlich vorverlegt wird

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil entschieden, dass Reiseveranstalter zu Schadenersatz verpflichtet sind, wenn sie bei einer vom Kunden gebuchten Pauschalreise den Rückflug um mehr als zehn Stunden nach vorne verlegen. Dann ist es Reisenden gestattet, auf Kosten des Veranstalters selbst einen Rückflug buchen.

Als Begründung führte der Bundesgerichtshof an, dass wenn ein Flug um zehn Stunden auf den frühen Morgen vorverlegt wird, dies einen Mangel der Reise darstelle. Und wenn der Reiseveranstalter keine Abhilfe schaffe, müsse er Schadensersatz leisten, also auch den vom Kunden eigenständig gebuchten Alternativflug bezahlen. Wichtig sei jedoch, dass die Reisenden dem Veranstalter zuvor eine Frist zur Abhilfe gesetzt haben.

Hier noch das Aktenzeichen zu besagter Entscheidung: X ZR 76/11



 Was muss ich tun bei Reise-Mängeln?

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