Was tun, wenn´s im Urlaub kracht?
Nach einem Unfall gilt im Ausland wie im Inland: Sofort anhalten, die (ggf. im Urlaubsland vorgeschriebene) Warnweste anlegen, die Unfallstelle absichern und unter Umständen Verletzten helfen. Danach sollten Kennzeichen, Name und Anschrift von Fahrer und Halter der beteiligten Fahrzeuge sowie deren Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer notiert werden. In einigen Urlaubsländern, etwa in Italien, Frankreich und Irland …
