Kosten für Corona-Rückholaktion steuerlich absetzbar
Vor kurzem hat das Auswärtige Amt die ersten Rechnungen für die Rückholaktion aus dem Ausland zwischen dem 17. März und dem 24. April verschickt. Nun fordert das Ministerium die Urlauber auf, sich an den Kosten des Rückflugs mit einer Pauschale zu beteiligen. Diese Kosten können als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. 67.000 Individualtouristen …
