Nichts als Ärger mit dem Fluggepäck
Wenn das Reisegepäck bei einer reise mit dem Flugzeug verloren geht, haftet in der Regel die Fluggesellschaft bis zu einer bestimmten Kostengrenze. Welche Grenzen jedoch gelten, wenn ein Reisender seine Sachen und das Gepäck eines Mitreisenden im Koffer hatte, wurde nun jüngst vom Bundesgerichtshof geklärt. Hat ein Fluggast nach Verlust eines Gepäckstücks die Haftungshöchstgrenze bereits …
