In vielen europäischen Nachbarländern gilt ganztägig: Licht an beim Autofahren. Wer (auch tagsüber) ohne Licht erwischt wird, muss mit teilweise empfindlichen Geldbußen rechnen. Um die Urlaubskasse nicht unnötig zu belasten, sollten Reisende die Lichtpflicht in diversen Ländern beachten. Sonst droht bis zu knapp 200 Euro Strafe.
Denn wer in europäischen Nachbarländern mit Ganztages-Lichtpflicht ohne Licht beim Autofahren angehalten wird, muss dafür mitunter tief in die Tasche greifen. Auch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. So werden beispielsweise in Polen mehr als 50 Euro fällig, wenn man ohne Licht erwischt wird, in Norwegen sind es sogar beinahe 200 Euro.
Laut ADAC herrscht in folgenden Reiseländern eine ganztägige Lichtpflicht:
* Bosnien-Herzegowina
* Dänemark
* Estland
* Finnland
* Island
* Lettland
* Mazedonien
* Montenegro
* Norwegen
* Polen
* Schweden
* Slowenien
* Tschechien.
Begrenzte Lichtpflicht
In Italien, Rumänien, Russland und Ungarn gilt die Lichtpflicht ebenfalls ganzjährig, jedoch nur außerhalb geschlossener Ortschaften, in Portugal ganzjährig auf bestimmten Strecken.
Zeitlich begrenzt ist die Lichtpflicht in Kroatien (letzter Oktober-Sonntag bis letzter März-Sonntag), Litauen (1. November bis 31. März) und der Slowakei (15. Oktober bis 15. März), während Österreich die Lichtpflicht zum 1. Januar 2008 wieder abgeschafft hat.
In Bulgarien, Deutschland, Schweiz und Frankreich wird hingegen nur empfohlen, ganztätig mit Licht zu fahren. Geldbußen gibt es in den vier letztgenannten Ländern jedoch nicht für das Fahren ohne Licht.
