Unfall im Ausland: Besser die Polizei rufen

Auch im Urlaub ist man vor Verkehrsunfällen nicht gefeit. Bei Autounfällen im Ausland gilt es einige wichtige Besonderheiten zu beachten, die sich im Schadenfall als unerlässlich erweisen können. Verkehrsexperten empfehlen, bei hohem Sachschaden oder wenn Personen verletzt wurden, die Polizei zu rufen.

In folgenden Ländern ist auch bei Bagatellschäden für die Schadenregulierung in jedem Fall ein polizeiliches Unfallprotokoll erforderlich:

Bulgarien,

Kroatien,

Slowenien,

Polen,

Rumänien,

Slowakei,

Tschechien und

Ungarn.

Für die Schadenregulierung ist es wichtig, den Unfallhergang und alle notwendigen Daten zu dokumentieren. Dazu gehören Adresse, Kennzeichen und Haftpflichtversicherung des Unfallgegners sowie Fotos aus verschiedenen Blickwinkeln.

Empfohlen wird, den mehrsprachigen europäischen Unfallbericht mitzuführen. Das Formular ist unter anderem beim Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) bestell- und downloadbar oder bei den Kfz-Versicherern erhältlich.

Bestätigungen einholen

Verletzte sollten sich von einem Arzt des Reiselandes ein Attest ausstellen lassen, rät ein Automobilklub. Bei Schmerzensgeld-Forderungen könne es sonst Probleme mit der ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherung geben.

Bei einem Totalschaden sollte ein Kfz-Sachverständiger das Fahrzeug vor der Verschrottung begutachten.

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