Wie das Bundesverwaltungsgericht entschied, wird es in Zukunft erlaubt sein, überregionale Busverbindungen einzusetzen. Das bedeutet, dass bald parallel zu einer Bahnstrecke eine günstigere Verbindung mit dem Bus angeboten werden darf. Jahrelange hatte der Staatskonzern versucht, genau das zu verhindern.
Das jahrelange Ringen um die Liberalisierung des Personenbeförderungsmarktes könnte nun bald ein Ende haben. Die Bahn muss in Zukunft grundsätzlich mit billigerer Bus-Konkurrenz entlang ihrer Strecken leben. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, dass ein Linienfernverkehr mit Bussen unter Umständen genehmigt werden kann, auch wenn die Strecke bereits von der Bahn bedient wird, sofern die Fahrpreise im Busverkehr deutlich günstiger sind als die entsprechenden Bahnpreise.
Günstigere Preise rechtfertigen Busverbindungen
Laut Richtern sei es nicht zu beanstanden, dass die Genehmigungsbehörde dem billigeren Fahrpreis so hohe Bedeutung beimisst. Vor allem für Verbraucher, die sich die Bahnpreise, sowie den damit verbundenen Komfort aus finanziellen Gründen nicht leisten können, sei eine Busverbindung eine gute Option.
Im November 2005 war einem Busunternehmen die Einrichtung eines Linienbusverkehrs von Frankfurt am Main nach Dortmund mit diversen Zwischenhalten erlaubt worden. Hiergegen hat die DB Fernverkehr AG unter anderem mit der Begründung geklagt, dass allein günstigere Fahrpreise die Genehmigung eines Parallelverkehrs zu dem von ihr angebotenen Schienenverkehr nicht rechtfertigten, der schneller und bequemer sei. Die Klage blieb ohne Erfolg.
Bald flächendeckendes Fernbuslinien-Netz in Deutschland?
Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern gibt es hierzulande kein flächendeckendes Fernbuslinien-Netz. Schuld daran ist das alte Personenbeförderungsgesetz, das die bestehenden Verkehrsangebote (also die Bahn) schützt. Busverbindungen werden nur gestattet, wenn sie eine „wesentliche Verbesserung“ im Vergleich zum Zug darstellen.
Einen kleinen Sieg konnte die Bahn jedoch dennoch davontragen: Die bereits erteilte Genehmigung einer Busverbindung zwischen Frankfurt/Main und Dortmund wurde aufgrund von Formfehlern aufgehoben – Das Regierungspräsidium Darmstadt hatte die Bahn nicht ausreichend in das Verfahren der Zulassung eingebunden.
