Fluggesellschaften sind dazu verpflichtet, ihren Kunden die Möglichkeit zu bieten, ihre Buchung ohne zusätzliche Kreditkartennutzungsgebühren durchzuführen. Dies entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Fluggesellschaften seien jedoch nicht dazu verpflichtet Bargeld am Flughafen zu akzeptieren.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte gegen die Billigfluglinie Ryanair geklagt, da er es für unzulässig hielt, dass vom irischen Billigflieger für Zahlungen via Kreditkarte Verwaltungsgebühren erhoben wurden.
Ryanair verwendet gegenüber Verbrauchern Allgemeine Beförderungsbedingungen, in denen Kreditkartengebühren pro Fluggast und einfachen Flug in Höhe von 4 Euro festgeschrieben sind.
Kunden in unangemessener Weise benachteiligt
Das Gericht entschied, dass es für Kunden möglich sein muss, die Zahlung auf einem „gängigen und mit zumutbarem Aufwand zugänglichen Weg zu entrichten, ohne dass dafür an den Zahlungsempfänger eine zusätzliche Gebühr zu bezahlen ist“.
Der Bundesgerichtshof erklärte die Klausel über den Ausschluss der Barzahlung hingegen für unwirksam – sehr zur Freude von Ryanair-Chef Michael O’Leary, der gerne großspurig auftritt und das Urteil einen „wegweisenden Sieg“ nannte.
