Bearbeitungsgebühr muss im Flugpreis enthalten sein

Die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs Bad Homburg hat vor Gericht ein Urteil gegen die irische Billigfluglinie Aer Lingus erwirkt. Dabei dürfen Fluggesellschaften, die im Internet einen „Gesamtpreis“ nennen, anschließend keine obligatorischen Bearbeitungsgebühren mehr aufschlagen.

Das Landgericht München I hat es dem Unternehmen untersagt, nach der Nennung eines „Gesamtpreises“ die Kosten noch um eine Bearbeitungsgebühr von fünf Euro pro Person und Strecke zu erhöhen (Az.: 21 O 11767/09). Durch diesen Zuschlag, beklagte die Wettbewerbszentrale, würden Verbraucher  getäuscht und Wettbewerber benachteiligt, die mit echten Endpreises werben.

Nachdem die EU im November 2008 bereits irreführende Preise verboten hat, ist dies ein weiterer Schritt zu transparenten und fairen Preisen für die Kunden.

Die Zusatzkosten der Airlines im Vergleich.

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