British Airways: Tickets behalten Gültigkeit

Mehr Rechte für Flugpassagiere: Bei British Airways gebuchte Flugtickets bleiben nun auch gültig, wenn der Hinflug oder Zubringerflug nicht genutzt wurde. Eine Klausel in den AGB der Airline hatte deren Gültigkeit bislang davon abhängig gemacht, ob alle gebuchten Flüge in der angegebenen Reihenfolge genutzt wurden.

Dabei spielten die Gründe für das Nichtantreten des Hinflugs keine Rolle. So ist es nach diesem Urteil nun legal, beispielsweise ein Fernreiseziel mit Umsteigen in London Heathrow zu buchen (was oft billiger ist als der Direktflug von London), den Zubringerflug aus Deutschland aber gar nicht zu nutzen und erst in London zuzusteigen. Auch so genannte Überkreuzbuchungen, bei denen Hin- und Rückflüge aus verschiedenen Buchungen kombiniert werden, sind demnach jetzt erlaubt.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat sich heute in dieser Sache vor dem Oberlandesgericht Frankfurt endgültig gegen British Airways durchgesetzt. Für alle in Deutschland ansässigen Vertragspartner von British Airways ist die neue Rechtsgrundlage bindend, sobald das Urteil rechtskräftig ist.

Lufthansa ebenfalls vor Gericht

Der VZBV hatte bereits die Lufthansa wegen einer ähnlichen Klausel vor dem Kölner Landgericht verklagt. Am 19.11.2008 haben die Verbraucherschützer auch diesen Prozess in erster Instanz gewonnen, das Berufungsverfahren läuft.

Aktenzeichen: 16 U 76/08

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