EU schiebt Lockangeboten von Airlines einen Riegel vor

Das Europäische Parlament hat heute eine Richtlinie gegen Lockangebote von Fluggesellschaften verabschiedet. Zukünftig müssen Airlines bei Flügen den Endpreis inkl. Steuern und Gebühren angeben. Die Verordnung tritt voraussichtlich Mitte August in Kraft.

Mit dieser Regelung will die EU vor allem Lockangebote von Billig-Fliegern bekämpfen, die mit niedrigen Preisen werben, die sich dann jedoch im Laufe des Buchungsvorgangs durch Gepäckgebühren, Treibstoffzuschläge oder Steuern erhöhen. In Zukunft müssen die Gesellschaften von Anfang an den Endpreis angeben. Dabei sind nach dem Wortlaut der Verordnung alle Zusatzkosten zu berücksichtigen, „die unvermeidbar und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorhersehbar sind.“

Mehr Transparenz bei der Online-Buchung

Auch auf „fakultative Zusatzkosten“ muss „zu Beginn jedes Buchungsvorgangs“ hingewiesen werden. Dies betrifft zum Beispiel Gebühren für aufzugebendes Gepäck. Bei Online-Buchungen müssen gemäß der Verordnung die Formulare außerdem so gestaltet sein, dass Kunden solche Zusatzleistungen aktiv auswählen und nicht mehr eine automatische Vorauswahl deaktivieren müssen.
Die Neuregelung betrifft alle Fluglinien, die ihren Sitz innerhalb der Europäischen Union haben.

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