Günstige Handys, exotische Souvenirs und Designerware zum Spottpreis – im Urlaub packt viele Reisende das Shopping-Fieber. Nach der schönen Auszeit erwartet dem Reisenden am Zoll eine böse Überraschun. Viele Touristen wissen oftmals nicht, was sie bei der Einfuhr von Waren zu beachten haben und welche Mitbringsel sogar verboten sind.
Hohe Nachzahlungen, Strafverfahren und die Abgabe der neuen Ware ist meistens die Konsequenz. Der Reiseanbieter Bravofly hat nachgeschaut, worauf es bei der Zollkontrolle ankommt, sodass die Rückkehr aus dem Urlaub nicht mit einer bösen Überraschung endet.
Waren für den persönlichen Bedarf
Zu den beliebtesten Importwaren aus einem Nicht-EU-Land zählen z. B. Elektrogeräte, Kleidung, Schmuck und Arzneimittel. Der Freibetrag für erwachsene Reisende, die mit dem Flugzeug oder dem Schiff zurückreisen, beträgt derzeit 430 Euro, für alle, die mit dem Auto oder der Bahn reisen, gilt ein Freibetrag von 300 Euro. Wer diese Grenzen überschreitet, muss Steuern zahlen.
Wer innerhalb der EU-Staaten einkauft, darf innerhalb der Richtmengen alle Waren abgabenfrei einführen. Auch hier gilt: Sie müssen für den persönlichen Bedarf bestimmt sein und dafür gelten bestimmte Mengen, die aber deutlich höher sind als diejenigen für Nicht-EU-Staaten. Da besonders Tabakwaren, Alkohol und Medikamente in Ländern wie Polen, Tschechien und Bulgarien günstig erworben werden können, sollten sich Reisende über die Reisefreimengen vorab informieren.
Auf diese Souvenirs sollten Sie besser verzichten
Gefälschte Markenprodukte
Marken –und Produktpiraterie wird beim Zoll sehr ernst genommen. Wer im Ausland gefälschte Ware wie Uhren, Designertaschen oder Luxussonnenbrillen einkauft, kann bei größeren Mengen damit rechnen, dass die Ware beschlagnahmt wird. Ist die Ware ausschließlich für den persönlichen Gebrauch gedacht und gibt es keinen kommerziellen Hintergrund, werden Waren bis zu einem Wert von 430€ bei Reisen außerhalb der EU normalerweise von der Zollbehörde genehmigt. Wer die Grenze überschreitet und erwischt wird, muss die Steuern und eine Strafe zahlen.
Antiquitäten und Kulturgüter
Wer auf einem Basar Antiquitäten ersteigern will, sollte sich zuallererst darüber informieren, ob diese Ware in Deutschland überhaupt zulässig ist. In manchen Ländern, wie zum Beispiel dem Irak, tauchen immer wieder Kulturgüter aus, die während des Golfkrieges verloren gegangen sind. Solche Antiquitäten werden durch Ein –und Ausfuhrverbote geschützt, um das Kulturerbe eines jeden Landes zu schützen. Halten Sie sich besser fern von mehr als 100 Jahre alten Gegenständen aus archäologischen Stätten, Büchern, Funden oder Denkmälern. Kaufen Sie keine Objekte aus zweifelhaften Quellen und beantragen Sie ggf. eine Ausfuhrgenehmigung.
Pflanzen und Tiere
Es fängt bei vermeintlich harmlosen Dingen wie einer schnöden Kartoffel an: Die beliebte Knolle einzuführen, ist strengstens verboten, weil sie eine Gefahr darstellt, die bakterielle Ringfäule zu verbreiten. Mitgebrachte Pflanzen und Tiere können unter Artenschutz-Gesetze fallen und zu bösen Überraschungen und sogar Bußgeldern führen.
Auch die beliebte Aloe Vera fällt unter den Artenschutz und darf als Pflanze nicht eingeführt werden. Und wussten Sie, dass das Mitbringen von exotischen Fellen in Deutschland zum Beispiel grundsätzlich verboten ist? Wunderschön, aber in Deutschland strengstens verboten: Korallen, Muschel- und Schneckenschalen, auch verarbeitet als Halsketten! Da es schwierig ist, zu erkennen, woraus die Souvenirs bestehen und ob sie unter den Artenschutz fallen, helfen Seiten wie artenschutz-online.de dabei, die für das Reiseland geltenden Bestimmungen zu finden.
Leguan-Gulasch und Krokodil-Pastete: Die kuriosesten Mitbringsel
In den letzten Jahren wurden die Zollbeamten am Münchener Flughafen mit zweifelhaften Leckereien wie Leguan-Gulasch und Krokodil-Pastete überrascht. Außerdem fanden sie Hundefüße und Rheumapflaster mit Affenhoden. In Düsseldorf sorgten Krokodil-Salbe und lebende Frösche für Aufruhr und in Frankfurt rohe Schweine- und Schafsköpfe. Insbesondere der Schlangen- und Skorpionwein aus Asien hat es den Touristen angetan.
Doch keines dieser Waren ist in Deutschland zulässig. Jeder Import wird strafrechtlich weiterverfolgt. Geldstrafen in Höhe von bis zu mehreren 100.000 Euro sind möglich. In manchen Fällen droht sogar eine Gefängnisstrafe. Also lieber Finger we
