Wie eine Auslandsreise-Krankenversicherung im Notfall hilft

Den Alltag vergessen, sich entspannen, Neues kennenlernen: So sieht der perfekte Urlaub aus. Niemand denkt an Krankheit. Tatsache ist aber, dass Jahr für Jahr Tausende während ihres Urlaubs ärztliche Hilfe brauchen, auch im Ausland. Gesetzlich Krankenversicherte können sich mit einer europäischen Versicherungskarte (EHIC) EU-weit medizinisch versorgen lassen.

Dazu gehören auch Landesteile, die sich außerhalb eines Staatgebiets befinden, wie zum Beispiel die Azoren (Portugal) oder Guadeloupe (Frankreich). Die EHIC gilt zudem in der Schweiz, Liechtenstein, Island, Norwegen und Mazedonien. In anderen Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, braucht man für einen Arztbesuch einen Auslands-Krankenschein.

Wichtig: Ein deutscher Patient wird im Urlaubsland nach dem Leistungskatalog der dortigen Krankenkasse behandelt. Der kann vom Deutschen erheblich abweichen. So gibt es beispielsweise Staaten, in denen wesentlich höhere Zuzahlungen oder Eigenanteile üblich sind. Außerdem muss beim Arztbesuch darauf geachtet werden, dass es sich um einen Vertragsarzt handelt. Gesetzlich Versicherte, die so schwer erkranken oder verunglücken, dass ein Krankenrücktransport nötig wird, müssen ohne eine private Auslandsreise-Krankenversicherung die Kosten dafür selbst tragen.

Wer eine Auslandsreise-Krankenversicherung hat, kann in Notfällen – sei es bei Krankheit oder Unfall – im Ausland jederzeit als Privatpatient zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen. Es empfiehlt sich schon vor dem Kofferpacken an die Police zu denken. Ins Reisegepäck gesetzlich Versicherter gehört dementsprechend also nicht nur die europäische Krankenversicherungskarte, sondern auch eine schriftliche Bestätigung der Auslandsreise-Krankenversicherung. Privat Krankenversicherte sollten nachfragen, ob diese Art des Auslandsschutzes automatisch in ihrem Vertrag mit eingeschlossen ist.

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