Wer im Ausland erkrankt oder sich verletzt, kann schnell ein finanzielles Fiasko erleben. Meist gilt man als Privatpatient, bekommt eine entsprechend hohe Rechnung und bleibt auch bei Behandlungen im europäischen Ausland oft auf einem Teil der Kosten sitzen. Dagegen schützt eine Auslandskrankenversicherung.
Diese ist im Jahr für Familien bereits für etwa 15 Euro zu haben und ermöglicht auch den Rücktransport nach Deutschland, den die gesetzlichen Krankenkassen generell nicht übernehmen. Wer eine Auslandskrankenversicherung abschließt, sollte sich jedoch intensiv mit dem „Kleingedruckten“ beschäftigen, rät die Apotheken Umschau. Man sollte beispielsweise darauf achten, dass im Vertrag ein Rücktransport medizinisch „sinnvoll“ und nicht nur „notwendig“ sein muss. Chronisch Kranke sollen sich sicher sein, dass ihre Krankheit nicht ausgeschlossen ist. Auch privat versicherte Urlauber sollten überprüfen, ob ihr Vertrag uneingeschränkte Leistungen vor Ort abdeckt.
Auslandsreisekrankenversicherung – was ist zu beachten?
(Bild: Pressfoto ADAC)
