Vor allem Reisende, die ihre Ferien nach wie vor allein auf Kataloginformationen basierend buchen, können unter Umständen böse Überraschungen erleben. Es lohnt sich stets, das Internet zu Rate zu ziehen. Zahlreiche Portale und Foren, wie das Reise-Forum auf smavel.com bieten Erfahrungsberichte und Fotos, bewerten Hotels samt Urlaubsort und klären so derartige Missverständnisse auf. Recherchieren und vor der Buchung nachfragen zahlt sich aus.
Sollten Sie dennoch auf euphemistische Katalogtexte hereingefallen sein, sollten Sie versuchen zu handeln. Leider kann nicht beanstandet werden, dass Ihr Urlaub von Fluglärm gestört wird, wenn in der Beschreibung die Rede von „kurzen Transferzeiten bis zum Flughafen“ war. Diese Angabe ist keine Lüge, das Hotel kann dann sogar in der Einflugsschneise liegen.
Mängel sofort beanstanden
Entpuppt sich die Ferienanlage am „aufstrebenden Küstenort“ jedoch wirklich als Bauwüste mit unfertigen Zimmern, in denen man eigentlich keinen Gast hätte einquartieren dürfen, ist es an Ihnen, das Szenario durch Bildmaterial zu dokumentieren und Beweise zu sammeln. Die Mängel sollten Sie sofort an Ort und Stelle dem Reiseveranstalter vorlegen und auf Beseitigung bestehen. Nach der „planmäßigen Beendigung des Urlaubs“ bleiben Ihnen rechtlich gesehen nur vier Wochen Zeit, um etwas zu beanstanden und so eine Preisminderung durchzusetzen.
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