Lichtpflicht im Ausland: Geldbußen für Lichtmuffel in Europa
Während die meisten Autofahrer im Norden und Osten Europas bereits ganzjährig auch tagsüber mit Licht fahren müssen, gibt es im Süden und Westen des Kontinents vergleichsweise wenig Regelungen. Insgesamt gilt in 20 europäischen Staaten eine Lichtpflicht.
Laut ADAC müssen Lichtmuffel mit Bußgeldern bis zu 200 Euro rechnen. Hier die Geldbußen in den wichtigsten Ländern:
- Dänemark (ca. 70 Euro)
- Finnland (50 Euro)
- Italien (ab 35 Euro)
- Kroatien (ca. 40 Euro)
- Norwegen (ca. 190 Euro)
- Österreich (ab 15 Euro)
- Polen (ca. 52 Euro)
- Russland (bis ca. 200 Euro)
- Schweden (ca. 55 Euro)
- Slowakei (ca. 54 Euro)
- Slowenien (ab 40 Euro)
- Tschechien (ca. 18 Euro)
- Ungarn (ca. 40 Euro)
Lichtpflicht bedeutet in der Regel, dass auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden muss. Fahrzeuge, die mit Tagfahrleuchten ausgerüstet sind, dürfen diese in Österreich, Italien sowie in den skandinavischen Ländern benutzen. In den anderen Ländern mit Lichtpflicht werden sie überwiegend toleriert.
Wer gegen die Lichtpflicht verstößt, riskiert nicht nur eine Geldbuße, ihm drohen auch haftungsrechtliche Nachteile, wie zum Beispiel eine Minderung der Schadenersatzleistung. Dabei kommt es jedoch immer auf den Einzelfall an. Geklärt werden muss, ob das fehlende Licht ursächlich für den Unfall war.
Quelle: ADAC
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