Grenzüberschreitende Knöllchen
Eine neue Richtlinie des Europäischen Parlaments erlaubt seit Kurzem den Austausch von Fahrzeughalterdaten. Dadurch müssen Autofahrer, die im Ausland gegen die dort geltenden Verkehrsregeln verstoßen haben und dabei erwischt wurden, auch zu Hause mit einer Strafverfolgung rechnen.
Nach Angaben des Deutschen Verkehrssicherheitsrats e.V. (DVR) haben sich die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, im Rahmen einer Strafverfolgung gegenseitige Behördenanfragen bezüglich Fahrer- oder Fahrzeughalterdaten zu beantworten.
EU-weite Straf- und Bußgeldverfahren
Strafverfolgung möglich
Eine Auskunft wird erteilt, wenn der Beschuldigte im Ausland unter anderem wegen Geschwindigkeitsübertretung, Überfahren einer roten Ampel, Verletzung der Gurt- oder Helmpflicht und nicht erlaubter Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt ein Bußgeld zahlen soll. Auch Verkehrssünder, die innerhalb der EU wegen Alkohol oder Drogen am Steuer belangt werden sollen, müssen nun in ihrem Heimatland mit einer Strafverfolgung rechnen.
Die Strafverfolgung und die Höhe des Bußgeldsatzes richten sich nach den Regelungen des Landes, in dem der Beschuldigte das Verkehrsdelikt begangen hat. Vorerst ausgenommen von dieser Regelung sind Irland, Großbritannien und Dänemark.
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