Auch wenn man eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen hat, sind nicht alle Risiken beseitigt, denn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherungen können einige Fallen und Stolpersteine enthalten.
Manche Versicherungen haben Leistungsbeschränkungen auf bestimmte Länder, andere grenzen ihre Leistungen in den AGB ein, was dazu führen kann, das zum Beispiel ein Rücktransport nach Deutschland nicht von der Versicherung gedeckt wird. Auch eine mögliche Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers kann zum Problem werden, wenn die Behandlungskosten sehr hoch sind und die Versicherung nur einen geringen Teil davon bezahlt.
Ebenfalls kritisch kann es werden, wenn man lediglich eine Krankenversicherung für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen hat. Dauert die Behandlung dann länger als der laut Versicherungsvertrag festgelegte Zeitpunkt, bleibt man nach Ablauf der Versicherung auf den Kosten sitzen. Zudem kann in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die vorhergehende Abrechnung mit der normalen Krankenkasse festgelegt sein. In so einem Fall bekommt man die Kosten zwar erstattet, dies kann jedoch dauern und der gesamte Betrag für die Behandlung muss vom Patienten vorgestreckt werden.
Um derartig böse Überraschungen zu vermeiden, ist eine genaue Lektüre der AGB vor Versicherungsabschluss Pflicht.
Vorsorgen und Ärger vermeiden
Nach Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung erhält man in der Regel einige Informationsblätter und Broschüren, in denen genau verzeichnet ist, welche Leistungen die Versicherung abdeckt. Diese Dokumente sollten stets mit in den Urlaub genommen werden, um sie im Ernstfall zur Hand und einen Nachweis über die vertraglich vorgeschriebenen Leistungen zu haben
Man sollte sich außerdem vor der Behandlung über die Kosten informieren, sofern das möglich ist. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, die Telefonnummer der Versicherungshotline mitzuführen, falls es nötig sein sollte nachzufragen, ob gewisse Kosten übernommen werden.
Zudem kann es viele Unannehmlichkeiten ersparen, wenn man beachtet, dass bei einer Erkrankung alle Informationen die Behandlung betreffend auf der Arztrechnung verzeichnet sind. Folgende Angaben sollten stets vorhanden sein:
- Rechnungsdatum
- Vorname, Nachname und Geburtsdatum der behandelten Person
- Name und Anschrift des Arztes bzw. der Klinik
- Diagnose
- Die vom Arzt erbrachten Leistungen / Liste der Behandlungen mit Datum
- Gegebenenfalls Zahlungsbestätigung
Fazit: Empfehlenswert!
Eine Auslandsreisekrankenversicherung bietet jede Menge Vorteile. Sie ist unkompliziert und kostengünstig abzuschließen und kann sich im Krankheitsfall im Ausland als große Erleichterung und Hilfe erweisen. Hat man dabei alle Vorsichtsmaßnahmen bedacht, steht einem entspannten Urlaub nichts mehr im Wege.