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2.  Einreise-Bestimmungen: Ausnahmen sind die Regel

Wohin die Reise mit dem vierbeinigen Freund tatsächlich geht, ist nicht nur vom Wunsch-Urlaubsziel, sondern auch von den Einreisebestimmungen abhängig.

Als Erstes darf jedoch unabgängig vom Reiseland der Besuch beim Tierarzt mit Gesundheitscheck und Impfungen nicht fehlen. Welche Ausweise und Ausstattung das Tier im Urlaub benötigt, ist je nach Urlaubsland sehr unterschiedlich. Generell muss innerhalb der EU-Länder ein Heimtierpass mitgeführt werden, der vom Tierarzt ausgestellt wurde und eine gültige Tollwutimpfung bescheinigt. Auch ein Mikrochip zur Erkennung des Tieres ist in vielen Ländern Vorschrift.
Kompliziertere Sonderregelungen gelten in Schweden, Irland, Malta und Großbritannien. Wer beispielsweise mit dem Hund nach England einreisen will, muss langfristig planen: Nach einem vorgeschriebenen Tollwut-Test müssen sechs Monate Wartezeit vergehen, bevor das Tier ins Land mitgeführt werden darf. Bei Reisen in die USA ist ein Gesundheitszeugnis für den Hund notwendig, das auf Menschen übertragbare Krankheiten ausschließt.

Doch nicht nur die Gesundheit des Tieres spielt bei der Einreise eine Rolle: In einigen Ländern besteht eine Leinen- oder Maulkorb-Pflicht. Selbst innerhalb Deutschlands gibt es diesbezüglich in jedem Bundesland andere Vorschriften.

Da die Einreise-Regelungen der Länder so unterschiedlich sind und sich schnell ändern können, ist zu empfehlen, sich rechtzeitig beim Tierarzt, der Botschaft des jeweiligen Reiselandes, dem Deutschen Grünen Kreuz oder dem zuständigen Fremdenverkehrsamt über die aktuellen Bestimmungen zu erkundigen.
 

3.  Hundefreundliche Unterkunft gesucht

Wenn die Anreise geplant und die Einreise geregelt ist, bleibt immer noch eine Frage offen: Wo können Hund und Herrchen im Urlaubsland am besten wohnen? Lassen Hotels die vierbeinigen Freunde überhaupt zu, und wann darf Bello mit auf den Campingplatz?

Hotels für vier Pfoten

In Deutschland werden Hunde mittlerweile in vielen Hotels akzeptiert. Besonders hundefreundliche Anlagen weisen meist schon in der Hotelbeschreibung darauf hin, dass Vierbeiner willkommen sind. Ist kein Hinweis vorhanden, empfiehlt sich die persönliche Nachfrage, denn oft wird individuell entschieden, ob der Hund mitkommen darf. In der Nebensaison sind die Chancen auf eine Zusage grundsätzlich höher. Häufig werden für die Hotelübernachtung des Hundes Aufschläge berechnet, und pro Tag entstehen im Schnitt zusätzliche Kosten von etwa fünf bis zehn Euro. Auch wenn der Hund mit auf das Zimmer darf, sind Tiere im Speisesaal oder an der Bar generell nicht erlaubt.
Hundefreundliche Hotels sind beispielsweise auch über die Kleinanzeigen in  Tierzeitschriften zu finden.

Viel Freiraum im Ferienhaus

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Für hundefreundliche Ferienhäuser oder -wohnungen gelten ähnliche Bedingungen, wie für Hotelübernachtungen. Wenn der Hund mitgenommen werden darf, fallen meist zusätzliche Kosten für die Reinigung der Unterkunft an.
Der Vorteil gegenüber Hotels ist der eigene Garten vieler Ferienhäuser, in dem der Hund frei herumtoben kann.
Innerhalb Deutschlands und Europas ist die Anzahl der hundegeeigneten Ferienhäuser relativ groß. Besonders Dänemark, Belgien und die Niederlande gelten als hundefreundliche Reiseländer mit einer großen Auswahl an Unterkünften. Diese Länder verfügen meist auch über weitläufige Strandabschnitte, an denen Hunde - zumindest in der Nebensaison - frei herumlaufen dürfen. Wichtig für einen Strandbesuch mit dem Vierbeiner: Denken Sie an ausreichend Flüssigkeit und ein schattiges Plätzchen.

Alternative Campingplatz

Auch für Campingplätze gibt es keine generelle Regelung, die Hunden den Zutritt erlaubt oder verbietet. Daher empfiehlt es sich, die Mitnahmemöglichkeiten von Hunden auf europäischen Zeltplätzen aus den jährlich erscheinenden Campingführern zu entnehmen oder vorab vor Ort zu erfragen.
Auf den meisten Campingplätzen gilt eine grundsätzliche Leinenpflicht für alle Hunde. Beim Aufenthalt auf dem Platz sollte der Hund entweder mit einer 5- 10 Meter lange Leine am Wohnmobil festgemacht werden oder innerhalb mobiler Zäune frei laufen können.


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